Seit dem 10. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl L 351 S 1, kurz „Brüssel Ia-VO“) in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2000 (EuGVVO – Brüssel I-Verordnung).
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Kapitalanlagen im Ausland
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
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