Rechtsanwälte für Versicherungsrecht in Berlin

§ 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.

„Der Wettbewerb um das Produkt Lebensversicherung funktioniert für die Versicherten nur in beschränkter Weise. Ihnen fehlen praktisch realisierbare Möglichkeiten, selbst und eigenständig auf Änderungen der Praxis zu ihren Gunsten hinzuwirken. Die Vertragsbedingungen der Lebensversicherer sind praktisch nicht verhandelbar. Der Versicherungsnehmer hat keine Chance, einen Versicherungsvertrag mit Überschussbeteiligung so abzuschließen, dass die stillen Reserven jedenfalls teilweise auch ohne Realisierung berücksichtigt und Möglichkeiten der Querverrechnung transparent gemacht und inhaltlich begrenzt werden. Nach Vertragsschluss sind die Möglichkeiten, auf das Vertragsverhältnis Einfluss zu nehmen, noch beschränkter. Insbesondere ist die Kündigung des Vertrages keine wirtschaftlich sinnvolle Option, da sie regelmäßig mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.“

BVerfG, Urteil vom 26. Juli 2005, Az.: 1 BvR 80/95

Der Schutz vor Risiken durch Versicherungen erfasst alle privaten und beruflichen Lebensbereiche. Tritt das versicherte Risiko ein und weigert sich der Versicherer, den begehrten Versicherungsschutz oder die erwarteten Leistungen zu erbringen, ist der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer regelmäßig benachteiligt. Häufig kann er die Rechtmäßigkeit der Ablehnung nicht beurteilen. Zur Prüfung und erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte empfiehlt sich die Beratung durch einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit effizient und durchsetzungsstark gegenüber Versicherungen in allen Bereichen der Sach- und Personenversicherungen sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern. In komplexen Versicherungsfällen arbeiten wir regelmäßig mit renommierten Gutachtern und Versicherungsmathematikern zusammen.
Wir vertreten Selbständige in den sensiblen Bereichen der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein weiterer besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Lebens- und Rentenversicherungen. Diese bieten nicht nur die Absicherung für den Todesfall, sondern stellen einen zunehmend wichtigen Baustein in der Vermögensvorsorge dar. So werden Lebensversicherungen häufig als Finanzinstrument für Bau- und Immobilienfinanzierungen sowie sonstige Kapitalanlagen eingesetzt. Dabei beobachten wir regelmäßig Beratungsfehler im Hinblick auf Ablaufleistungen und Renditeberechnungen. Sehr häufig können in diesen Fällen Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung oder den jeweiligen Versicherungsmakler durchgesetzt werden. Im Zuge der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes strengen wir verstärkt Verfahren gegen ausländische Versicherungen sowie deren Vermittler an.

Wir vertreten auch die Interessen von zahlreichen Versicherungsnehmern bei sog. kreditfinanzierten Rentenversicherungen und sonstigen Zinsdifferenzgeschäften von Gesellschaften wie SpaRenta, Schnee-Gruppe, LEX AG im festen Verbund mit Banken und Versicherungen vertrieben wurden. Vor einer Rückabwicklung der Verträge stellt sich gerade bei Selbständigen zunächst die Frage der vorrangigen Prüfung einer möglichen Sanierung. Häufig lässt sich ein Vertrag nach entsprechenden Verhandlungen durch eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung oder Bank retten.

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