Der Versicherungsnehmer hat mit einem inländischen Versicherer eine Lebensversicherung abgeschlossen, die im Rahmen eines fremdfinanzierten Rentenomdells als Tilgungsversicherung diente. Das Landgericht Rostock hat dem Versicherungsnehmer Schadensersatz zugesprochen, da der Versicherer ihm eine zu positive und unrealistische Renditeerwartung aufgezeigt hatte.
Haftung des Versicherers im Rentenmodell
Von Dr. iur. Philipp Härle|2018-03-23T15:13:12+01:00März 23rd, 2016|Bankrecht, Versicherungsrecht|0 Kommentare
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