Der von uns vertretene Mandant hat einen Rentenversicherungsvertrag mit integrierter Vermögensverwaltung beim Versicherer Swiss Life Liechtenstein AG (vormals Capital Leben) abgeschlossen. Mit diesem Vertrag hat er nahezu einen Totalverlust erlitten. Der Vermögensverwalter hat die anvertrauten Gelder hochspekulativ in Produkte des grauen Kapitalmarkts angelegt. Der Versicherer hat die ihm obliegende Überwachung nicht durchgeführt. Das Landgericht Nürnberg hat den Versicherer zum Schadensersatz verurteilt, da er nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Vermögensverwaltung, insbesondere über das Totalverlustrisiko, aufgeklärt hat.

LG Nuernberg – 8 O 9652-15