Die von uns vertretenen Versicherungsnehmer hatten bei Abschluss einer Lebensversicherung mit Vermögensverwaltung einen Totalverlust erlitten. Unsere Mandanten haben daraufhin gegen den Versicherer Swiss Life (ehemals Capital Leben) Klage erhoben. Das Landgericht Kassel (Az. 8 O 48/16) hat Swiss Life (ehemals Capital Leben) zum Schadensersatz verurteilt. Da sich die Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft darstellte, musste der Versicherer die Versicherungsnehmer umfassend nach den Grundsätzen des Kapitalanlagerechts aufklären (vgl. § 7c VVG n.F.). Weder der Versicherer noch der Vermittler hat jedoch auf das Totalverlustrisiko hingewiesen. Zudem sind die Versicherungsnehmer unzutreffend über die Wertentwicklung der Vermögensverwaltung (CapitalCarePortfolio) infomiert worden. Entsprechende Auffassungen zum gleichen Versicherungsprodukt haben bereits das OLG Nürnberg, OLG Frankfurt/Main, OLG Hamm, OLG Dresden, LG Marburg, LG Bielefeld und LG Leipzig vertreten.