Für zwei unserer Mandanten hat sich die rechtliche Überprüfung ihrer Versicherungsverträge gelohnt. Aufgrund von fehlerhaften Belehrungen konnten die mit der Standard Life abgeschlossenen Verträge auch nach Kündigung nachträglich noch widerrufen werden. Der Versicherer zahlte unseren Mandanten über den im Zuge der Kündigung ausgezahlten Rückkaufswert hinaus die restlichen Beiträge zurück. Da sich der Versicherer weigerte, die durch einen Gutachter berechneten Nutzungsentschädigungen zu bezahlen, verklagten die Mandanten Standard Life auf Zahlung der jeweiligen Nutzungsentschädigung. Im Zuge des Klageverfahrens zeigte sich der Versicherer sodann vergleichsbereit, so dass die Angelegenheiten abgeschlossen werden konnten. In einem weiteren Verfahren bereiten wir derzeit das Klageverfahren vor.

Wir empfehlen Versicherungsnehmern daher grundsätzlich, die gekündigten Verträge noch einmal zu überprüfen. Die Wirksamkeit der Verträge hängt nämlich davon ab, ob und inwieweit der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß durch den Versicherer über sein Recht zum Widerruf belehrt wurde. Ist die Belehrung fehlerhaft, kann der Vertrag trotz Beendigung widerrufen werden und die Rückzahlung der Beiträge nebst Nutzungsentschädigung verlangt werden. Für eine Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.