Herr Rechtsanwalt, was kostet mich das?
Jeder Mandant sollte stets über die Kosten seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeit informiert sein. Einzelheiten teilen wir Ihnen gerne in einem Gespräch mit.
Die Vergütung für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung ist vom Streitwert (Gegenstandswert) abhängig. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung über eine Pauschalvergütung oder Stundenvergütung abzuschließen.
Der Staat trägt die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise. Wenn aber der Prozess verloren geht, muss die prozessführende Partei die Kosten des Gegners bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur in Arbeitsrechtsprozessen in erster Instanz. Dort bezahlt generell jeder seine Anwaltskosten allein.
Für die anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozesskostenhilfe entstehen Kosten, die vom Mandanten zu zahlen sind, wenn dem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht entsprochen wird. Dies betrifft auch bereits entstandene oder entstehende Gerichtskosten.