Informationen
Ein Anwaltsvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch einen Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei HMRP zustande. Wenn Sie uns Unterlagen zusehenden, klären wir unverzüglich nach Eingang der Unterlagen, ob wir das Mandat übernehmen können. Mit der Übersendung von Unterlagen wird allerdings noch kein Anwaltsvertrag begründet.
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, wenn kein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vereinbart wurde.
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