Die von uns vertretenen Versicherungsnehmer hatten bei Abschluss einer Versicherung mit Vermögensverwaltung einen Totalverlust erlitten. Das Landgericht Nürnberg hat Swiss Life (ehemals Capital Leben) zum Schadensersatz verurteilt, weil der Versicherer und der Vermittler nicht auf die hohen Risiken der Vermögensverwaltung hingewiesen haben. Das Oberlandesgericht Nürnberg (8-U-1585-17) hat nunmehr die Berufung der Swiss Life zurückgewiesen.