Die von uns vertretenen Versicherungsnehmer hatten bei Abschluss einer Versicherung mit Vermögensverwaltung einen Totalverlust erlitten. Das Landgericht Nürnberg hat Swiss Life (ehemals Capital Leben) zum Schadensersatz verurteilt, weil der Versicherer und der Vermittler nicht auf die hohen Risiken der Vermögensverwaltung hingewiesen haben. Das Oberlandesgericht Nürnberg (8-U-1585-17) hat nunmehr die Berufung der Swiss Life zurückgewiesen.
OLG Nürnberg weist Berufung der Swiss Life zurück
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
Härle & Martinovic ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Mandanten rechtlich fundierte, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf hohem Niveau anbietet.
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