Die von uns vertretenen Versicherungsnehmer hatten bei Abschluss einer Versicherung mit Vermögensverwaltung einen Totalverlust erlitten. Das Landgericht Nürnberg hat Swiss Life (ehemals Capital Leben) zum Schadensersatz verurteilt, weil weder der Versicherer noch der Vermittler auf die Risiken hingewiesen hat.  Das OLG Nürnberg hat nunmehr darauf hingewiesen, dass die Berufung der Swiss Life gegen das Urteil der Vorinstanz keine Aussicht auf Erfolg hat und daher zurück zu weisen ist. Wenige Wochen zuvor hatte bereits das OLG Hamm dem Versicherer ins Stammbuch geschrieben, dass der Versicherer eigene und fremde Aufklärungspflichten verletzt hat. Da von einem exklusiven Vertrieb der Versicherung durch den Vermögensverwalter auszugehen ist, ist dem Versicherer die fehlerhafte Beratung zuzurechnen. Die Berufung des Versicherers hat daher auch in diesem Verfahren nur wenig Aussicht auf Erfolg.