Das Landgericht Köln einen Immobilien- und Finanzierungsberater zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln nunmehr mit Urteil vom 03.07.2013 bestätigt. Der Berater hatte den von uns vertretenen Klägern zwei fremdfinanzierte Immobilienwohnungen vermittelt und hierbei die steuerlichen Vorteile nicht zutreffend wiedergegeben. Das Finanzamt hat die zunächst gewähren Steuervorteile zurückgefordert. Mit den erzielten Mieten konnten die Darlehen nicht mehr bedient werden. Dadurch ist ein erheblicher Schaden verursacht worden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat den Schaden ersetzt.
OLG Köln zur Haftung des Beraters bei Immobilienwohnungen
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
Härle & Martinovic ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Mandanten rechtlich fundierte, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf hohem Niveau anbietet.
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