Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 10.05.2019 (Az.: 20 U 34/18) die Berufung des Versicherer Canada Life Assurance plc. gegen das Urteil des LG Bochum als unbegründet zurück gewiesen. Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzlichen Feststellungen des Landgerichts zur unzureichenden Aufklärung unserer Mandanten über die tatsächliche Rendite ihres Versicherungsvertrages „Generation private“. Ferner bestätigte es den Vorwurf der unzureichenden Aufklärung über die fondsübergreifende Quersubvention beim Versicherungsvertrag „Generation private“ im kombinierten Anlageprodukt der Schnee-Konzept-Rente.

Daher haftet Canada Life unseren Mandanten auf Rückzahlung sämtlicher Aufwendungen sowie auf Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten. Nach Auffassung des OLG Hamm hat Canada Life in der Beratung eine überhöhte Rendite für ihren Versicherungsvertrag „Generation private“ vorgegeben. Ferner wurden unsere Mandanten nicht darüber aufgeklärt, dass sich Canada Life eine Kürzung des Schlussbonus für den Fall vorbehält, dass sie die Garantieversprechen der anderen Verträgen erfüllen muss. Die mögliche Reduzierung des Bonus hat nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtrendite des Versicherungsvertrages „Generation private“. Da der Versicherungsvertrag „Generation private“ ausschließlich zum Zwecke der Tilgung eines Darlehens in einem Rentenmodell abgeschlossen wurde, musste der Versicherungsnehmer hierauf hingewiesen werden.

Nach zutreffender Auffassung des OLG Hamm ist trotz einer hohen Todesfallleistung aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise vorliegend von einem Anlagegeschäft auszugehen. Erfreulicherweise hat das OLG Hamm zudem aus den von vorgelegten E-mail-Verkehr gefolgert, dass Canada Life und die Schnee-Gruppe als Anbieter eines gemeinsam kombinierten Anlageproduktes aufgetreten sind. Daher hat Canada Life unsere Mandanten von sämtlichen Verträgen freizustellen und den bislang entstandenen Schaden zu ersetzen.