Das OLG Frankfurt hat erneut Athene zum Schadensersatz verurteilt (§§ 280, 311, 241 BGB). Unser Mandant hat ein kreditfinanziertes Rentenmodell abgeschlossen. Der Versicherer hat für das Rentenmodell eine fondsgebundene Lebensversicherung mit dem eigenen Tarif LVS entwickelt. Mit der Ablaufleistung der Lebensversicherung sollte der Kredit zurückgeführt werden. Allerdings blieb die tatsächliche Rendite hinter den Erwartungen zurück, so dass ein große Unterdeckung entstand. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Versicherer verpflichtet war, unseren Mandanten über alle Umstände verständlich und vollständig aufklären. Der Versicherer hat diese Aufklärungspflichten verletzt, da er ein zu positives Bild über die zu erwartende Rendite gegeben hat. Werden konkrete Angaben über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln. Zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären. Das war hier nicht der Fall. Zudem hat der Versicherer seine Aufklärungspflichten verletzt, da er nicht darüber informiert hat, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsanbahnung über keine geeignete Investitionsmöglichkeit für die Einmalbeträge verfügte.
OLG Frankfurt verurteilt erneut Athene zum Schadensersatz
Von Dr. iur. Philipp Härle|2018-06-15T15:37:27+02:00April 23rd, 2018|Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht|0 Kommentare
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
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