Unser Mandant wollte seine Altersvorsorge über eine lebenslange Rente verbessern. Hierzu hat er ein kreditfinanziertes Rentenmodell mit der Bezeichnung Sicherheits-Kompakt-Rente abgeschlossen. Der Versicherer hat für das Rentenmodell eine fondsgebundene Lebensversicherung mit dem eigenen Tarif LVS entwickelt. Mit der Ablaufleistung der Lebensversicherung sollte der Kredit zurückgeführt werden. Allerdings blieb die tatsächliche Rendite hinter den Erwartungen zurück, so dass ein große Unterdeckung entstand. Das Landgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein unrealistisches Bild über die tatsächliche Rendite vermittelt hat. Daher wurde die Athene Lebensversicherung wegen fehlerhafter Aufklärung zum Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden zurückgewiesen.
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