Rechtsanwälte für Medizinrecht in Berlin
MedR – Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein sehr komplexes und umfassendes Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten sowohl Patienten, als auch Ärzte/Zahnärzte in allen Fragen der Arzthaftung, sowie im gerichtlichen Arzthaftungsprozess, im Vertragsarztrecht bei Praxisgründung und Praxisverkauf, aber auch in praxisbezogenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ebenso vertreten wir Apotheker rund um das Apothekenrecht, wie z. B. Fragen der Betriebserlaubnis, aber auch bei Schwierigkeiten mit den Krankenkassen im Falle von Retaxationen.
AHR – Arzthaftungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld-, Schadenersatz- oder Rentenansprüchen im Rahmen der Arzthaftung.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die man von einem ordentlichen, gewissenhaften Arzt in der konkreten Situation erwarten durfte. Zur Bejahung eines solchen müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- dem Behandler muss eine haftungsrelevante Fehlleistung unterlaufen sein,
- bei der der Patient eine Rechtsgutverletzung und einen Schaden erlitten hat,
- zwischen dem Fehler und dem Schaden muss ein Ursachenzusammenhang bestehen,
- des Weiteren muss der Arzt dies verschuldet haben.