Das LG Mannheim hat die Neue Rechtsschutz Versicherung (NRV) in einem von uns geführten Verfahren erstinstanzlich verurteilt, unserem Mandanten Versicherungsschutz für ein Verfahren gegen den Geschäftsführer eines Edelmetallhändlers zu erteilen (Az.: 11 O 147/20). Die NRV hatte sich dem Versicherungsnehmer gegenüber auf die fehlenden Erfolgsaussichten eines Vorgehens berufen. Die NRV stellte sich auf den Standpunkt, dass der VN eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nicht aufgezeigt habe und die von ihm vorgebrachten Tatsachen und Beweis nicht brauchbar seien. das Vorgehen gegen den Geschäftsführer sie daher mutwillig bzw. aussichtslos, Dem widersprach das Landgericht Mannheim zu recht und verwies darauf, dass der Mandant genug Beweismittel angeboten habe, um im Verfahren gegen den Geschäftsführer zumindest die Beweisaufnahme durchführen zu können. Der Vorwurf der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung sei rechtlich nachvollziehbar aufgezeigt worden. Damit durften die Erfolgsaussichten durch die NRV nicht verneint werden und für das Vorgehen gegen den Geschäftsführer der Edelmetalllhändlers muss vollumfänglich Versicherungsschutz gewährt werden.