Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 22.07.2015 – 10 O 308/14) hat eine Volksbank zur Rückabwicklung im Rahmen eines bankfinanzierten Rentenmodells (Sicherheits-Kompakt-Rente) verurteilt. Der von uns vertretene Kläger erhält sämtliche erbrachten Zahlungen zurück und muss lediglich die Versicherungsverträge an die Bank übertragen. Das Gericht bejahte die von uns vertretene Rechtsauffassung, wonach von einem verbundenen Geschäft zwischen Kreditvertrag und finanzierten Versicherungsverträgen auszugehen ist. Da die von der Volksbank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, konnte der Kreditnehmer den Kreditvertrag auch noch zehn Jahre nach seinem Abschluss widerrufen. Die Entscheidung hat Bedeutung für die von den Volksbanken verwandten Widerrufsbelehrungen im Zeitraum der Jahre 2003 bis 2009. Die vom Gericht beanstandeten Fehler beziehen sich auf die vom Genossenschaftsverband vorgegebenen Musterbelehrung für die Volks- und Raiffeisenbanken. Zahlreiche Kreditverträge aus dem fraglichen Zeitraum können daher auch noch heute widerrufen werden.

LG Darmstadt, Urteil vom 22.07.2015