Die Adaxio AMC (vormals GMAC-RFC-Bank) hat mit den von uns vertretenen Darlehensnehmern einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Unsere Mandanten haben ihre auf Abschluss des Darlehens gerichtete Willenserklärung widerrufen. Die Adaxio AMC hat den Widerruf nicht anerkannt und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hiergegen haben unsere Mandanten Vollstreckungsgegenklage erhoben. Das Landgericht Berlin hat den Klägern Recht gegeben. Die Kläger waren an den Darlehensvertrag nicht gebunden, da der Widerruf fristgereicht erklärt worden ist. Die Widerrufsfrist war noch nicht abgelaufen, da die Beklagte ihren fernabsatzrechtlichen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

LG Berlin (38 O 222/17)