Mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330) werden die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt.Was ändert sich durch das Lebensversicherungsreformgesetz? Die wichtigsten Neuerungen des Lebensversicherungsreformgesetzes im Überblick:

Die Bewertungsreserven werden für die Versicherungsverträge sinken, da die Versicherer die Beteiligung der Kunden an diesen Reserven kürzen können und werden. Damit fällt einer der Eckpfeiler der VVG-Reform hinsichtlich der Überschussbeteiligungen künftig weg. Im Ergebnis sinken die Überschussbeteiligungen der betroffenen Verträge. Die Verringerung der Bewertungsreserven betrifft Millionen von Bestandskunden. Im Jahr 2012 beteiligten die Lebensversicherer ihre Kunden mit rund 2,8 Milliarden Euro an Bewertungsreserven – eine Stange Geld. Tritt das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft, bedeutet das für Kunden mit auslaufenden Verträgen: Sie erhalten zukünftig wohl einige Tausend Euro weniger als erhofft. Die genauen Zahlen lassen sich nur schwer aufschlüsseln, da sie von der Höhe der Reserven und dem Verteilungsschlüssel des Versicherers abhängen. Erschwerend kommt hinzu: Auch der Schlussüberschuss wird sinken. Die Auszahlung wird nicht annähernd das erreichen, was bei Vertragsabschluss (unverbindlich, versteht sich) in Aussicht gestellt wurde.