In unsicheren Zeiten investieren Anleger verstärkt in Gold. Derzeit werden vor den Gerichten zunehmend misslungene, teilweise betrügerische Goldanlagen aufgearbeitet. Das LG Magdeburg hat einem von uns vertretenen Anleger zu seinem Recht verholfen und den Geschäftsführer der Goldstars Investment Ltd. wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt (Az.: 2 O 2006/19*331*). Unser Mandant hat 2014 über die Goldstars Investment Ltd. Gold erworben und durch die Verkäuferin treuhänderisch eingelagert und verwahren lassen. In 2019 meldete der Geschäftsführer die Gesellschaft in Deutschland ab. Die gekündigten Lagerverträge werden nicht erfüllt und der Geschäftsführer weigerte sich, den Anlegern Auskunft über den Standort des Goldes zu erteilen.
Nach Auffassung des LG Magdeburg war die Gesellschaft von Beginn an darauf angelegt, dass der nach außen verantwortliche Geschäftsführer die obliegenden Pflichten nicht erfüllen konnte. Zu keinem Zeitpunkt wurde den Anlegern aufgezeigt, dass die Goldstars durch einen unerfahrenen und unkundigen Geschäftsführer geführt wird. Ferner ist das mit dem Kapital der Anleger angeblich erworbene Gold in unbekannte Tresoren eingelagert worden und zudem durch fehlende Dokumentation verschleiert wurde, wessen Gold wo gelagert ist. Es drängt sich daher geradezu auf, dass von Beginn an alles darauf angelegt war, kein Gold zu erwerben. Das LG Magdeburg sieht den Vorwurf, die Goldstars Investment Ltd. habe vertragswidrig kein Gold erworben, als begründet an und erkennt hierin ein unerlaubtes Bankgeschäft. Durch die Annahme der Gelder wurden zugleich banktypische Darlehensgeschäfte betrieben, wofür der Geschäftsführer mangels Banklizenz zum Schadenersatz verpflichtet ist.
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