Zahlreiche Banken und Sparkassen, die ihren Kunden in der Vergangenheit langfristige Sparprodukte mit attraktiven Zinsen und Prämien angeboten haben, möchten sich nunmehr in Zeiten langanhaltender Niedrigzinsen von diesen Verträgen zum Nachteil der Kunden lösen. Ein solches Sparprodukt ist beispielsweise das S-Prämiensparen. Der Kunde muss über längere Zeit monatlich feste Sparbeiträge einzahlen. Das Kreditinstitut zahlt dem Kunden im Gegenzug eine variable Verzinsung zuzüglich über einen Zeitintervall ansteigende Prämien. Von diesen langfristigen Sparprodukten mit hohen Zinsen möchten sich einige Sparkassen nunmehr nachträglich lösen. Zahlreiche Kunden des S-Prämiensparen haben in den vergangenen Wochen Schreiben erhalten, mit denen ihnen ihre Sparverträge gekündigt worden sind. Das ist für die Sparer besonders ärgerlich. Einerseits sind die Sparprodukte häufig mit dem langfristigen Anlageziel der Altersvorsorge abgeschlossen worden. Andererseits können Kunden derzeit zu ähnlich günstigen Konditionen keine neuen Verträge abschließen. Derzeit ist noch umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung rechtswidrig ist. Das OLG Stuttgart hat in einem vergleichbaren Fall zum Scala-Vorsorge-Sparvertrag entschieden, dass das Kündigungsrecht während der vereinbarten Bonuszinsstaffel ausgeschlossen ist. Betroffene Sparer sollten daher die Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern einen erfahrenen Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Überprüfung des Produkts sowie der Wirksamkeit der Kündigung beauftragen.
Kündigung von Sparverträgen
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
Härle & Martinovic ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Mandanten rechtlich fundierte, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf hohem Niveau anbietet.
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