Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt für Einlagen von den Geschäftsbanken Negativzinsen in Höhe von 0,4 %. Einige Banken versuchen seit einiger Zeit diese Negativzinsen an ihre Kunden weiterzureichen. Sie berechnen ihren Kunden für Geld auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto Negativzinsen, auch Strafzinsen, Minuszinsen, Verwahrentgelte oder Guthabengebühr genannt. Hiervon waren in erster Linie Unternehmen betroffen. Mittlerweile sind einige Banken dazu übergegangen, auch von Verbrauchern Negativzinsen für Einlagen zu verlangen. Allerdings spricht viel dafür, dass die Banken hierzu nicht berechtigt sind. Der Kunde, der auf seinem Giro-, Tagesgeld oder -Festgeldkonto Einlagen unterhält, gewährt der Bank ein Darlehen. Wenn nun die Bank hierfür Zinsen verlangt, ändert sie unzulässig den Vertragstyp, indem sie aus einen Darlehensvertrag einen Verwahrvertrag macht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nunmehr Klage gegen ein Kreditinstitut erhoben, um die Zulässigkeit von negativen Zinsen klären zu lassen.
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