Mit Urteil vom 19.11.2020 hat das LG Potsdam die Itzehoer Rechtsschutz Union verurteilt, unserer Mandantin Kostendeckung für ein Verfahren gegen den Gebäudeversicherer aufgrund eines Einbruchsdiebstahles zu gewähren. Unsere Mandantin unterhält bei der HDI Versicherung AG einen kombinierten Hausrat- und Gebäudeversicherungsvertrag. Nachdem in das Haus der Mandantin eingebrochen und Schmuck und sonstige Wertsachen, die sich nicht in einem Tresor befanden, entwendet wurde, weigerte sich die HDI, den Wert des entwendeten Schmucks ermitteln zu lassen. Ein von der Mandantin beauftragter Juwelier erstellte hierzu eine Wertliste, die der Versicherer sodann ablehnte, da die Wertermittlung nur anhand der damaligen Zertifikate und Anschaffungsbelege vorgenommen werden kann. Die Itzehoer Rechtsschutz Union lehnte sodann den Versicherungsschutz für das Verfahren gegen die HDI Versicherung AG mangels Erfolgsaussichten gemäß § 18 Abs. 1 lit. b) ARB-RU 2005 ab. Das Vorgehen der Mandantin weise keine Erfolgsaussichten auf, da die das Vorhandensein und die Höhe des entwendeten Schmuckes nicht belegen könne und damit gegen die Aufklärungsobliegenheit verstoße. Da Rechnungen und sonstige Nachweise zur Wertigkeit des entwendeten Schmuckes fehlen, könne der Schaden nicht belegt werden, so dass ihr Vorgehen gegen den Versicherer keine Aussicht auf Erfolg biete.
Das Gericht widersprach nunmehr der Itzehoer Rechtsschutz Union und verurteilte diese, unserer Mandantin bedingungsgemäß Versicherungsschutz für das Vorgehen gegen die HDI Versicherung AG zu erteilen. Der Einwand, der Versicherungsschutz sei mangels hinreichender Erfolgsaussichten zu versagen, treffe nicht zu. Die Mandantin haben genug Beweismittel angeboten, um im Verfahren gegen den Gebäude- und Hausratversicherer das Sachverständigenverfahren durchführen zu können. Damit können die Erfolgsaussichten nicht verneint werden, so das bedingungsgemäß für das Verfahren auch Versicherungsschutz zu gewähren sei.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.