Die Klägerin hat eine sichere Anlage zur Altersvorsorge abschließen wollen. Die damalige Swiss Select Asset Managemtent (SSAM) vermittelte der Klägerin eine fondsgebundene Lebensversicherungspolice der Liechtensteiner Capital Life, die seit dem Jahr 2007 der Swiss Life gehört. Die Gelder wurden in das Vehikel Swiss Select Garantie 3 investiert. Statt Rendite fielen jedoch vor allem Kosten an. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen hätte der Fonds jährlich eine Rendite von 10 % erwirtschaften müssen, um die enormen Kosten zu verdienen. Der Verlust war vorprogrammiert. Der Fürstliche Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat die Swiss Life (Liechtenstein) AG mit Urteil vom 10.04.2015 (09 OG.2011.385) zum Schadensersatz verurteilt.
OGH verurteilt Swiss Life (Liechtenstein) AG zu Schadensersatz
Von Dr. iur. Philipp Härle|2023-02-07T12:29:55+01:00Januar 4th, 2016|Versicherungsrecht|0 Kommentare
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
Härle & Martinovic ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Mandanten rechtlich fundierte, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf hohem Niveau anbietet.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.