Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21.03.20118 (Az.: 11 U 6/17) in einem von uns vertretenen Verfahren die Finanzinvest Consulting GmbH vollumfänglich wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadenersatz verurteilt. Die Finanzinvest Consulting GmbH  empfahl unserer Mandantin in 2004 den Abschluss einer Lebensversicherung mit integrierter Vermögensverwaltung bei der Capital Leben. Dabei sollte ein nennenswerter Betrag unserer Mandantin konservativ bzw. zum Zwecke der Altersvorsorge angelegt werden. Ferner sollte nach den  Vorstellungen der Mandantin ab dem 65. Lebensjahr eine nennenswerte Rente aus dem Vertrag gezahlt werden. Der damalige Geschäftsführer handelte nach unserer Auffassung pflichtwidrig, da er die Mandantin über die spekulative Vermögensverwaltung und die damit verbundenen Verlustrisiken nicht ordnungsgemäß aufklärte. Die Mandantin erlitt mithin in Folge der Vermögensverwaltung  einen Verlust von 3/4 ihrer gesamten Einlage. Ferner handelte er pflichtwidrig, da er der zum damaligen Zeitpunkt 42 Jahre alten Mandantin einen Vertrag mit einer Aufschubdauer von 45 Jahren empfahl und damit ihre Anlageziele erneut missachtete. Unsere Mandantin hätte daher aus dem Vertrag erstmals mit 87 Jahren eine Rentenzahlung erhalten. Da dieser Vertrag den Vorstellungen und Zielen der Mandantin nicht entsprach, durfte er ihr nicht empfohlen werden. Die Finanzinvest Consulting GmbH muss der Mandantin nunmehr den gesamten Verlust mit Zinsen ersetzen.