Verbrauchern stand und steht bei Abschluss eines Kreditvertrages ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht zu. Jedoch können bestimmte Kreditverträge auch noch viele Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Nunmehr hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ganz erheblich eingeschränkt. Das Widerrufsrecht erlischt bei bestimmten Kreditverträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, spätestens zum 21. Juni 2016.