Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 18.02.2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 I 2 Nr.1 KWG, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Leipzig hat nunmehr am 29.04.2021, Az. 401 IN 775/21, das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG in Eigenverwaltung eröffnet.
Auch weitere Unternehmen der UDI sind betroffen. So hat die BaFin unter anderem auch der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG und der UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 10.05.2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Anleger sollten Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
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