Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Versicherer Canada Life Assurance plc. wegen unzureichender Aufklärung über die tatsächliche Rendite sowie aufgrund der fondsübergreifenden Quersubvention ihres Versicherungsvertrages „Generation private“ zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages verurteilt (Az.: 4 O 84/17). Canada Life ist daher zum dritten Mal in Folge in einem von uns geführten Verfahren zum Schadensersatz verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts war Canada Life zur umfassenden Aufklärung verpflichtet, weil sich der Abschluss des Versicherungsvertrages bei wirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalanlagegeschäft darstellt. Der von uns vertretene Versicherungsnehmer wurde nicht vor Vertragsschluss darüber aufgeklärt, dass sich Canada Life eine Kürzung des Schlussbonuses für den Fall vorbehält, dass der Versicherer die Garantieversprechen in anderen Verträge erfüllen muss. Da dies nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtrendite des Vertrages hat und der Versicherungsvertrag ausschließlich zum Zwecke der Tilgung eines Darlehens in einem Rentenmodell abgeschlossen wurde, musste der Versicherungsnehmer hierauf hingewiesen werden.
Drittes Urteil gegen Canada Life in Folge
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
Härle & Martinovic ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Mandanten rechtlich fundierte, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf hohem Niveau anbietet.
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