Delta Lloyd Lebensversicherung AG (nunmehr als Athene Lebensversicherung AG firmierend) ist in mehreren Verfahren wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem Einsatz ihrer Lebensversicherung in einem Rentenmodell zum Schadenersatz verurteilt worden. Die Gerichte folgten dabei überwiegend dem Vortrag von HMRP, wonach der Versicherer einen eigenen Tarif namens LVS für das Rentenmodell entwickelt hatte und der Vertrieb dieser Lebensversicherung ausschließlich und exklusiv über den Anbieter des Rentenmodells erfolgte. Weiter folgten die Gerichte dem Vortrag von HMRP dahingehend, dass der Versicherer verpflichtet war, die Versicherungsnehmer über die tatsächliche Rendite sowie über die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Investition der Beiträge in den dem Spezialtarif unterlegten Immobilienspezialfonds OIK aufzuklären. Delta Lloyd gelang es nämlich ab 2004 nicht mehr, die Beiträge vollständig bzw. schwerpunktmäßig in den OIK-Fonds anzulegen. Für die Gerichte steht mithin fest, dass der Versicherer jedenfalls ab 2004 wusste oder hätte erkennen können, dass die in der Beratung der Kunden dargestellte Vergangenheitsrendite des OIK-Fonds nicht mehr zu erzielen war und demnach unrealistisch.
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