Athene Lebensversicherung AG (vormals Delta Lloyd Lebensversicherung AG) ist erneut wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem Einsatz ihrer Lebensversicherung in einem Rentenmodell zum Schadenersatz verurteilt worden. Die Gerichte folgten dabei überwiegend dem Vortrag von HMRP, wonach der Versicherer einen eigenen Tarif namens LVS für das Rentenmodell entwickelt hatte und der Vertrieb dieser Lebensversicherung ausschließlich und exklusiv über den Anbieter des Rentenmodells erfolgte. Der Versicherer war verpflichtet, die Versicherungsnehmer über die tatsächliche Rendite sowie über die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Investition der Beiträge in den dem Spezialtarif unterlegten Immobilienspezialfonds OIK aufzuklären.

LG Rottweil – 3 O 319-15