In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Mainz (Az. 4 O 14/16) den Versicherer Canada Life Assurance wegen unzureichender Aufklärung über die tatsächliche Rendite sowie über die Tatsache der fondsübergreifenden Quersubvention ihres Versicherungsvertrages „Generation private“ zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages und Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hat Canada Life in der Beratung ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Renditeerwartung gegeben. Ferner wurde der von uns vertretene Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss nicht darüber aufgeklärt, dass sich Canada Life eine Kürzung des Schlussbonuses für den Fall vorbehält, dass der Versicherer die Garantieversprechen in anderen Verträge erfüllen muss. Da dies nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtrendite des Vertrages hat und der Versicherungsvertrag ausschließlich zum Zwecke der Tilgung eines Darlehens in einem Rentenmodell abgeschlossen wurde, musste der Versicherungsnehmer hierauf hingewiesen werden. Der Umstand, dass der Vertrag eine nicht unerhebliche Todesfallleistung aufweist, ändert entgegen der Auffassung der Canada Life nichts daran, dass nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise im konkreten Fall von einem Anlagegeschäft auszugehen war.