Der Bundesgerichtshof hat am 24. Februar 2015 entschieden, dass die Republik Argentinien die Zahlungsansprüche privater Gläubiger aus von ihr begebenen Inhaberschuldverschreibungen (Staatsanleihen) erfüllen muss. Sie kann sich nicht auf den von ihr wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder auf die mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung berufen. Gegenstand der beiden Entscheidungen waren Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen, die im Jahr 1997 (XI ZR 193/14) und im Jahr 1996 (XI ZR 47/14) ausgegeben wurden. Der Kläger in der Sache XI ZR 193/14 begehrt die Rückzahlung des Nominalbetrags des von ihm erworbenen Miteigentumsanteils an den Ende Oktober 2009 fällig gewordenen Schuldverschreibungen nebst den am 30. Oktober 2008 und 30. Oktober 2009 fällig gewordenen Zinsen. Der Kläger in der Sache XI ZR 47/14 begehrt die Zahlung der aus den Schuldverschreibungen am 13. November 2005 fällig gewordenen Zinsen für das Jahr 2005 nebst einem nach seiner Behauptung wegen der Nichtzahlung dieser Zinsen entgangenen Gewinn.
Argentinien muss Staatsanleihen bedienen
Über den Autor: Dr. iur. Philipp Härle
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