Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Berlin
§ 31 WpHG – (Wertpapierhandelsgesetz)
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden zu erbringen (…..)
„Eine Bank hat bei der Anlageberatung den – gegebenenfalls zu erfragenden – Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen („anlegergerechte“ Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muß diesen Kriterien Rechnung tragen („objektgerechte“ Beratung).“
BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az.: XI ZR 12/93
Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung
Wir können auf eine langjährige Erfahrung auf nahezu allen Gebieten des Bankrechts und Kapitalmarktrechts einschließlich des Kapitalanlagerechts zurückgreifen. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger in Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern, Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und anderen Anbietern. Zu unseren Mandanten gehören Privatanleger, institutionelle Investoren, Family Offices, Stiftungen, Unternehmen und Kommunen.
Wir beraten vertreten unsere Mandanten beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Finanzierungen, Umfinanzierungen, Kreditverträge und Kreditsicherheiten, Kündigung, Widerruf und Anfechtung von Darlehensverträgen, Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren und ähnlichen Gebühren,
- Pflichtverletzungen bei der Anlageberatung und Anlagevermittlung,
- Finanzinstrumente, Wertpapiergeschäfte, Aktien, Neuemissionen, Anleihen, Mittelstandsanleihen, synthetische Anleihen, Auslandsanleihen (Griechenland, Brasilien und Argentinien), Aktienanleihen, Zertifikate, Genussscheine, Genussrechte, Derivate, Termingeschäfte, Futures, Optionsrechte, Optionsscheine, Swaps,
- Vermögensverwaltung und Vermögensbetreuung,
- Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, geschlossene und offene Fonds, Investmentfonds, Aktien- und Rentenfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds,
- Rentenmodelle,
- Immobilienanlagen, finanzierte Eigentumswohnungen, Bauträger- und Bauherrenmodelle,
- Crowdfunding.
Das Kapitalanlagerecht ist von einer ausufernden Kasuistik geprägt. Für den Anleger ist die Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes nicht mehr überschaubar. Die genaue Kenntnis und Anwendung der Entscheidungen ist für eine erfolgversprechende Interessenvertretung unabdingbar. Beteiligungsmodelle, wie geschlossene Fonds, bergen für den wenig erfahrenen Anleger zahlreiche Risiken, die sich häufig erst viele Jahre später realisieren. Aufgrund möglicher persönlicher Haftung häufig unangenehme Überraschungen. Abhängig von der Rechtsform der Beteiligung kann das Verlustrisiko sogar über das investierte Kapital hinausgehen. Seit einigen Jahren geraten insbesondere Film- und Medienfonds, insbesondere aufgrund steuerlicher Aberkennung der defeasance-Struktur, in finanzielle Schieflage. Nicht selten sind steuerliche Nachteile, Zinsschäden oder schlimmstenfalls der (teilweise) Verlust des eingesetzten Kapitals die Folge für die oft getäuschten Anleger. Wir vertreten auch die Interessen von Gesellschaftern notleidender Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Lebensversicherungsfonds. Hierbei können vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanierungen für unsere Mandanten ebenso effektiv eingebaut werden, wie ein elaboriertes Netzwerk zu Kreditinstituten.
Wir prüfen Ihre Ansprüche bei allen Kapitalanlagen gegen die Verantwortlichen und setzen bestehende Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Beteiligten durch. Dabei liegt unser Fokus immer auch auf der späteren Vollstreck- und Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche.